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RaPiD


Geekboy




Beiträge: 1192
# Thema - 11.05.2011 um 14:31 Uhr
Hallo CSP-Team und an die Community,

ich habe von einige Leute gehört und mich auch selbst mal weiße gemacht, das es Verboten ist das Spende Modul auf seiner Web Präsentation zu machen. Aus dem folgenden Grund, homepages die sowas machen sei es Privat, Clan oder Firma müssen dann als Verein Angemeldet sein z.b. im Rathaus.
Wenn nicht und man wird dabei erwicht, kann es zu einer sehr hohen Geldstraffe kommen, in der ESL gibt es schon einige Clans die sind als Vereine Angemeldet und dürfen daher es auch tun mit Spenden einsammeln. Daher dies ist nur eine Information an die, die andere Clans nachmachen und 0 ahnung haben ob nicht oder ob man das überhaupt darf.

Falls einige das haben und sich als Verein angemeldet haben, müssen es in Ihren Impressum einen Hinweis darauf geben das Ihre Private, Clan oder Firma seite ein Verein ist.

PS: bevor jetzt wieder jemand mir gegenüber blöd kommt sollte sich vorher selbst weiße machen, sei es ein Specialer Anwalt für Internet präsentation, oder selbst einfach mal google.


MfG
RaPiD

/e: habe eben auch gelesen das e-Sport ein Organisierter Verein ist und Clans die sich dort auch nicht Anmelden aber sich e-Sport nennen sind diese Clans so gesagt unerlaubt in der Organisierten e-Sport Verein. Falls dein Clan nicht bei e-Sport angemeldet ist aber Ihr euch irgend wie als e-Sport bezeichnet und sogar auch mit dieser Spende macht, kann man sogar 2x dran kommen 1. Unerlaubtes Spende Sammeln und 2. Unerlaubt/Unangemeldet sich als Verein bei e-Sport aus gibt.

Hallejulia die Regeln werden Jahr zu Jahr immer heftiger in sache Web Präsentation...


Zuletzt editiert von RaPiD am 11.05.2011 um 14:46 Uhr (1x Editiert)
Inaktiv
edi75


Try to beat me





Beiträge: 178
# Antwort: 1 - 11.05.2011 um 14:59 Uhr
Nun ich bin kein Rechtsanwalt aber ich weis das es Gesetzlich eine gewisse grenze gibt die ich al s Spende annehmen darf und nicht beim Finanzamt vorweisen muss. Also ein Freibetrag

Das mir dem eSport namen habe ich nicht verstanden.
Mein Clan heist wohl Devilz Hell , aber die sportlichee abteilung ( alle Squads die Liga spielen) laufen unter der bezeichnung
dzh-esports. Ich kann daran nichts rechtswiedriges erkennen da esports eine bezeichnung ist und nichts weiter.


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bFeeee


Just nerd



Herkunft: Hamm
Beiträge: 944
# Antwort: 2 - 11.05.2011 um 15:10 Uhr
Ich glaube nicht das i-welche user soviel langeweile haben und versuchen einen clan anzukacken schwachsinn sowas..hab noch nie gehört das es so einen vorfall schonmal gabdeswegen juckt es doch keinen


------------------
Grüße bFeee

Inaktiv
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RaPiD
Thread-Ersteller


Geekboy




Beiträge: 1192
# Antwort: 3 - 11.05.2011 um 15:24 Uhr
bFeeeARTS, nur weil Du nicht mit bekommen hast das manche Clans schon auf den deckel bekommen haben musst Du nicht so unwissen und unschuldig tun. Leute die unschuldig machen kriegen tdem eins aufm deckel weil alle Informationen im Internet zu finden sind. Sowas sollte man erst Nachlesen und dann auch erst Handeln.

e-Sport ist 1 eine Marke von einem Verbund so gesagt ein Verein, wer in diesen Verein sein will muss sich im Verbund anmelden wer das nicht tut und Spende sammelt kann aufm deckel kriegen. Weil man sich als e-Sport bezeichnet aber nicht im e-Sport Verein Registriert z.b. Angemeldet ist.

Manche Clans haben sogar eins auf dem deckel bekommen weil sie Identische Namen von Professionelle Clans haben.

Zitat:
Professionelle Clans lassen ihre Namen in der Regel als Marke anmelden (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt), um markenrechtlichen Konflikten vorzubeugen.


Ich wollte eigl. nur Leute darauf hinweisen die vor haben eine Web Präsentation zu machen sich erst zu Informieren, bevor Sie einfach unüberlegt drauf los legen, das es nicht so toll ist sich von CSP das Modul zu nehmen und es zu Installieren wenn die Private, Clan, Firma sowieso kein Verein ist.


Inaktiv
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bFeeee


Just nerd



Herkunft: Hamm
Beiträge: 944
# Antwort: 4 - 11.05.2011 um 15:27 Uhr
..musst Du nicht so unwissen und unschuldig tun


:O ^^


------------------
Grüße bFeee

Inaktiv
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edi75


Try to beat me





Beiträge: 178
# Antwort: 5 - 11.05.2011 um 15:46 Uhr
Also grundsätzlich kann jeder jedem Geld zuwenden, d.h. spenden. Ob das nun per PayPal geschieht oder bar oder in Scheckform ist unerheblich. Wenn es sich jetzt um eine "echte" Spende handelt (d.h. ohne Gegenleistung), unterliegt diese nicht der Einkommensteuer (nur der Schenkungsteuer). Darum brauchst Du auch keine "Spendenquittung" (Zuwendungsbestätigung) auszustellen, denn mit der könnte der Empfänger grds. nix bei seiner Einkommensteuer anfangen, sind doch nur Spenden an begünstigte Empfänger und Zwecke (und da zähle ich Dich mal nicht dazu) steuerlich abzugsfähig.

Bei nicht verwandten und verschwägerten Personen kannst Du Dir übrigens bis zu 5.200 ¤ (innerhalb von zehn Jahren) schenkungsteuerfrei zuwenden lassen...also ne ziemliche Menge...

Wenn Du jetzt allerdings für den "Spender" eine Leistung erbringst (Programmierung o.ä.) müsste genau untersucht werden, inwieweit da eine Vertragsbeziehung gegeben ist und es sich um eine einkommensteuerrechtlich relevante Einkunftserzielung handelt.


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1a Schnitzel


Going for pro





Beiträge: 518
# Antwort: 6 - 11.05.2011 um 16:21 Uhr
11.05.2011 um 14:59 Uhr - edi75:
Nun ich bin kein Rechtsanwalt aber ich weis das es Gesetzlich eine gewisse grenze gibt die ich al s Spende annehmen darf und nicht beim Finanzamt vorweisen muss. Also ein Freibetrag


Dein Halbwissen ist ziemlich gefährlich (vielleicht hast du dich auch nur falsch ausgedrückt).
Ohne nachweislich gemeinnützig zu sein darfst du nicht einen Cent Spenden verlangen oder bekommen.
Bei einer Schenkung ist das was anderes (kleiner aber feiner Unterschied)

Man sieht Bettler auf der Straße, denen schenkt man was und man sieht gemeinnützige Vereine mit einer Spendendose und denen Spendet man was.
Rennt jetzt der Bettler mit na Spendendose rum und erzählt, dass es ne Spende ist, kommt er in Teufels Küche.

Deine genannte grenze ist eine Steuerfreigrenze, diese hat aber absolut gar nichts mit Spenden zu tun, diese werden über den gemeinnützigen Verein, Verband usw. abgewickelt.

Nichts dest so trotz, egal welche Einnahme man über die Homepage bekommt, man muss ein vernünftiges und richtiges Impressum haben, sonst ist die Gefahr einer Abmahnung groß.

Mein Arbeitgeber darf "richtige" Spenden erhalten, das ist aber an Auflagen gebunden und erfordert vernünftiges rechtliches wissen was dieses Thema anbelangt.



Zuletzt editiert von 1a Schnitzel am 11.05.2011 um 16:28 Uhr (3x Editiert)
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gamermazzo


Going for pro




Beiträge: 450
# Antwort: 7 - 11.05.2011 um 16:51 Uhr
Das mit den Spenden weiß ich nicht, dafür bräuchten wir einen Profi.

Aber Clans können erst einen "auf den Deckel" bekommen, wenn der jeweilige Professionelle Clan ihren Namen als Marke eingetragen hat. Davor kann man gut ein zweiten Clan aufmachen, der zB Wild Lions heißt ^^


------------------
Gruß

Mazzo

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