Antworten: 69
|
|
kaleido Rock the board Beiträge: 88 |
# Thema - 07.05.2007 um 11:02 Uhr
wer es noch nicht mitbekommen hat. seit letzter woche sind alle forenbetreiber für *alle* beiträge in ihrem forum *uneingeschränkt* haftbar! auch bei nicht-kenntnisnahme!!! --> http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348 das urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber man muss davon ausgehen, dass dies eine neue abmahnwelle loslösen wird. viele forenbetreiber haben ihre foren schon geschlossen. derzeitig gibt es nur einen "workaround": man muss sich als forenbetreiber ausdrücklich & nicht pauschal von jedem forenpost distanzieren! frage an die scripter: kann man das irgendwie pauschal, mit verschiedenen phrasen, unter jeder forenpost mit zitat setzen? am besten so, dass man es nicht in der datenbank speichern muss. ich stelle mir das in etwa so vor: "Hiermit distanziere ich mich als Betreiber dieses Forums ausdrücklich von folgenden Aussagen: <quote vom kompletten post>." oder"Ich möchte mich als Betreiber dieses Forum von diesem Beitrag distanzieren, insbesondere: <quote vom kompletten post>." mein forum ist bis dahin dicht, weil wir schonmal abgemahnt wurden (streitwert 100'000EUR) & wir die abmahnung aber zum glück abwehren konnten. die situation hat sich nun drastisch verschlechtert. ------------------ Signatur Zuletzt editiert von kaleido am 07.05.2007 um 11:02 Uhr (1x Editiert)
|
Inaktiv |
|
h4ze Geekboy Herkunft: Itzehoe Beiträge: 1433 |
# Antwort: 1 - 07.05.2007 um 11:34 Uhr
ich würde das nicht so dramatisieren. ------------------ |
Inaktiv |
|
kaleido Thread-Ersteller Rock the board Beiträge: 88 |
# Antwort: 2 - 07.05.2007 um 11:45 Uhr
hast du letztes mal auch schon geschrieben, eine begründung hast du leider nicht genannt ich denke du unterschätzt das problem - schau mal im heise-forum, da sieht es keiner so cool wie du... btw, das drama beginnt auch erst dann, wenn du die abmahnung auf dem tisch hast. schonmal eine *deftige* bekommen? ------------------ Signatur |
Inaktiv |
|
Terminator Rock the board Herkunft: Dresden Beiträge: 74 |
# Antwort: 3 - 07.05.2007 um 12:04 Uhr
Also kaleido ich nehme es persönlich sehr ernst und werde auch Maßnahmen ergreifen. Bei kleine Foren geht es ja noch, da kann man sich jeden Post durchlesen, aber wie soll man sowas bei großen Foren wie Euers machen. @h4ze: Ich würde sone Urteil sehr dramatisieren, wenn man schonmal sone Abmahnung wie kaleido bekommen hat, sprich man darüber ganz anders. ------------------ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung der Leser |
Inaktiv |
|
hajo VIP - Poster Herkunft: Barsbüttel Beiträge: 9411 |
# Antwort: 4 - 07.05.2007 um 12:07 Uhr
geht ja nur um öffentliche inhalte, halt anmeldepflicht und fertig. zudem ist man nur verpflichtet illegale inhalte bei kenntnis zu entfernen. ------------------ ClanSphere - professional clan care starts here |
Inaktiv |
|
h4ze Geekboy Herkunft: Itzehoe Beiträge: 1433 |
# Antwort: 5 - 07.05.2007 um 12:10 Uhr
ebend. und abmahnungen sollte man generell nur dann bezahlen, wenn man vor gericht verlieren würde. daher hätte ich bei nder abmahnung von 100.000 euro ne gegenklage wegen wucher gestartet ------------------ |
Inaktiv |
|
Micha.09 Specialist Herkunft: Dortmund Beiträge: 2860 |
# Antwort: 6 - 07.05.2007 um 12:13 Uhr
notfalls machst ne check seite wenn jemand das erste mal das board aufruft bekommt er nen text den er akzeptieren muss vorher kann er board nicht aufrufen |
Inaktiv |
|
kaleido Thread-Ersteller Rock the board Beiträge: 88 |
# Antwort: 7 - 07.05.2007 um 13:13 Uhr
07.05.2007 um 12:07 Uhr - hajo: geht ja nur um öffentliche inhalte, halt anmeldepflicht und fertig. kannst du mal quoten wo genau du aus dem urteil herausgelesen hast, dass es nur um öffentliche inhalte geht? ich glaube nicht, dass dem so ist, da nur die rede von "redaktionellen inhalten" ist. eine anmeldepflicht hat damit nix zu tun. zudem ist man nur verpflichtet illegale inhalte bei kenntnis zu entfernen. das stimmt, aber dazu muss man a) erstmal genau wissen ab wann ein post illegal ist & b) ihn *sofort* löschen (nicht erst ab kenntnisnahme) 07.05.2007 um 12:13 Uhr - Mc.Alcatraz: notfalls machst ne check seite wenn jemand das erste mal das board aufruft bekommt er nen text den er akzeptieren muss vorher kann er board nicht aufrufen nicht zulässig, schau in die urteilsverkündung. man darf sich nicht pauschal distanzieren, was man mit so einer methode machen würde (wie auch im impressum). 07.05.2007 um 12:10 Uhr - h4ze: und abmahnungen sollte man generell nur dann bezahlen, wenn man vor gericht verlieren würde. kein anwalt der welt kann dir zu 100% sagen ob er verlieren oder gewinnen wird. du kannst es dann sicher auch nicht... daher hätte ich bei nder abmahnung von 100.000 euro ne gegenklage wegen wucher gestartet soso. so eine aussage kannst du aber schlecht machen ohne den genauen sachverhalt zu kennen! ------------------ Signatur Zuletzt editiert von kaleido am 07.05.2007 um 13:14 Uhr (1x Editiert) |
Inaktiv |
|
UnKn0wn Geekboy Beiträge: 1160 |
# Antwort: 8 - 07.05.2007 um 13:48 Uhr
Die Frage ist ja für was werde ich haftbar gemacht? - Mein Forum bietet Zugang zu direkten Warez Link sprich gecrackte Vollversion - Links auf Filme etc. Also denke hier sollte mann nicht überreagieren Schalte ja auch meinen PC nicht für immer aus nur weil es Sicherheitslücken gibt ------------------ Mit freundlichen Grüßen SEBEL-DESIGN http://www.sebel-design.com |
Inaktiv |
|
h4ze Geekboy Herkunft: Itzehoe Beiträge: 1433 |
# Antwort: 9 - 07.05.2007 um 14:19 Uhr
wenn man nicht grade nen forum hat, dass sich am rande der legalität bewegt (warez, kinderpornos, redikal, etc.) dann hat man meiner meinung nach auch nix zu befürchten, wenn man nen kleines auge auf seine inhalte hat. ein anderes urteil bezüglich filesharing sagt nämlich aus, dass betriber von fileportalen nicht für ihre daten haftbar gemacht werden können, weil die datenmenge zu gross ist und man es somit keinem zumuten kann, die daten per hand zu durchleuchten. (silbermond-prozess.) ------------------ |
Inaktiv |
|
kaleido Thread-Ersteller Rock the board Beiträge: 88 |
# Antwort: 10 - 07.05.2007 um 14:20 Uhr
07.05.2007 um 13:48 Uhr - Sebel-Design: Die Frage ist ja für was werde ich haftbar gemacht? - Mein Forum bietet Zugang zu direkten Warez Link sprich gecrackte Vollversion - Links auf Filme etc. über solche inhalte brauchen wir nicht diskutieren & da ists einleuchtend. ich wurde aber z.b. wegen einer angeblichen falschbehauptung eines unserer user gegenüber einer firma von dieser firma abgemahnt. und nun kommt der knackpunkt (!): ich hätte wahrscheinlich selbst bei kenntnissnahme den post nicht als rechtswidrig eingestuft & dementsprechend nicht gelöscht. allein die avatare in foren sind meist urheberrechtsverletzungen, da sie bilder von urheberrechtlich geschützen filmen, comics, büchern, etc. enthalten. wenn jemand eine komplette heise meldung irgendwo einkopiert -> urheberrechtsverletzung. die liste dessen, was man als normaler forenbetreiber normalerweise als harmlos bzw. nicht-illegal einstuft, ist sehr lang. außerdem, sobald ich etwas rechtswidriges in ein forum schreibe, ist der betreiber verantwortlich, nicht erst ab kenntnisnahme. kleines beispiel: ich registriere mich in deinem forum, verleumnde eine firma & gebe dieser bescheid, dass in deinem forum eine verleumndung existiert, weshalb diese dich abmahnt & seit jetzt (wenn das urteil rechtskräftig wird) auch recht bekommt! 07.05.2007 um 14:19 Uhr - h4ze: wenn man nicht grade nen forum hat, dass sich am rande der legalität bewegt (warez, kinderpornos, redikal, etc.) dann hat man meiner meinung nach auch nix zu befürchten, wenn man nen kleines auge auf seine inhalte hat. war beim supernature-forum nicht der fall. bei unserem forum auch nicht & bei hunderten anderen foren auch nicht. wie schon oben beschrieben, wir reden hier nicht über warez, kinderpornos oder rechtsradikale inhalte, bei denen es eindeutig ist. aber selbst wenn *ich* *dir* soetwas in *dein* forum bringe, bist *du* *sofort* haftbar (auch wenn du mal ein paar stunden nicht in deinem forum warst)! siehst du den unterschied? ein anderes urteil bezüglich filesharing sagt nämlich aus, dass betriber von fileportalen nicht für ihre daten haftbar gemacht werden können, weil die datenmenge zu gross ist und man es somit keinem zumuten kann, die daten per hand zu durchleuchten. (silbermond-prozess.) es geht hier aber um foren. lies dir das urteil genau durch, da steht schwarz auf weiss, dass du für die inhalte dritter *sofort* verantwortlich bist. die vorabkontrolle wurde heise für ihr forum übrigens in ihrem fall nahegelegt um soetwas zu vermeiden! ------------------ Signatur Zuletzt editiert von kaleido am 07.05.2007 um 14:26 Uhr (2x Editiert) |
Inaktiv |
|
UnKn0wn Geekboy Beiträge: 1160 |
# Antwort: 11 - 07.05.2007 um 14:31 Uhr
Ein Forum dient zum Erfahrungsaustausch. Wir haben eine gewisse Meinungsfreiheit und Zensur ist nicht gestattet. Der Webmaster bietet nur die Plattform zum Informationsaustausch an. Die Frage ist ob er bei Eurer Klage mit durchgekommen wäre? Denke eher nicht und es ist auch nichts passiert. Ausserdem wäre Gulliboard dann auch weg, da die Inhalte dort doch mehr als Fragwürdig sind Fragen und Hilfe zu Rechtsstreitigkeiten http://www.jurathek.de und das alles kostenlos. Würde da mal deine bedenken posten! ------------------ Mit freundlichen Grüßen SEBEL-DESIGN http://www.sebel-design.com |
Inaktiv |
|
h4ze Geekboy Herkunft: Itzehoe Beiträge: 1433 |
# Antwort: 12 - 07.05.2007 um 14:36 Uhr
dramatik, dramatik, dramatik hier... ich sehs wie sebel und du darfst auch ned vergessen: ein urteil ist 1. kein gesetz, 2. sind referenzfälle in de nicht zulässig und daher kann 3. der gleiche fall bei einem anderen richter völlig anders ausgehen. ------------------ |
Inaktiv |
|
Terminator Rock the board Herkunft: Dresden Beiträge: 74 |
# Antwort: 13 - 07.05.2007 um 14:37 Uhr
Wa kann mann machen, doch nur eins, wie kaleido, sein Forum dicht machen, aber das ist nunmal nicht der Zweck eines Forums. Das Forum ist numal da, damit sich User über alles möglich Unterhalten können, wie News austauschen oder Tips geben oder aber auch wie es hie rim Forum ist einfach Hilfe für seine Problem holen. Bei kleine Foren kann man vielleicht noch alles durchlesen, aber ob der Forenbetreiber wirklich alle illegalen Post auch als solches erkennt, mag ich bezweifeln. Aber wie soll sowas erstmal bei großen Foren möglich sein, wei bei dir kaleido?? Das kann es schnell mal passieren, das man einige Posts übersieht. Ich meine die Gericht sollen sich langsam mal hierfür etwas einfallen lassen, damit die Forenbetreiber endlich mal rechtsicherheit haben und nicht immer in der Angst leben müssen, das Sie vieleicht ein Post überlesen habe oder als legal eingestuft haben und dann plötzlich nächsten Tag eine Abmahnung im Briefkasten haben. ------------------ Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung der Leser Zuletzt editiert von Terminator am 07.05.2007 um 14:53 Uhr (2x Editiert) |
Inaktiv |
|
kaleido Thread-Ersteller Rock the board Beiträge: 88 |
# Antwort: 14 - 07.05.2007 um 14:40 Uhr
07.05.2007 um 14:31 Uhr - Sebel-Design: Wir haben eine gewisse Meinungsfreiheit und Zensur ist nicht gestattet. Der Webmaster bietet nur die Plattform zum Informationsaustausch an. falsch. du bist als betreiber zur löschung (zensur) verpflichtet, wenn es sich um illegale aussagen (falschbehauptungenm verleumndung, rufschädigung etc.) handelt oder rechte dritter verletzt werden. ich glaube du hast dir das urteil nicht richtig durchgelesen... Die Frage ist ob er bei Eurer Klage mit durchgekommen wäre? Denke eher nicht und es ist auch nichts passiert. in beiden fällen hat es mich nerven, zeit & nicht zuletzt geld für den anwalt gekostet das abzuwehren. Ausserdem wäre Gulliboard dann auch weg, da die Inhalte dort doch mehr als Fragwürdig sind die urteilsverkundung war letzte woche & das urteil ist auch frühestens in 3 wochen rechtskräftig, insofern kanns darauf basierend auch noch keine abmahnungen geben ansonsten: wo kein kläger... 07.05.2007 um 14:36 Uhr - h4ze: ich sehs wie sebel und du darfst auch ned vergessen: ein urteil ist 1. kein gesetz, 2. sind referenzfälle in de nicht zulässig und daher kann 3. der gleiche fall bei einem anderen richter völlig anders ausgehen. auf ein rechtskröftiges urteil kann sich bezogen werden. übrigens: der gerichtsstand ist da wo ihn die klägerpartei hinlegt. und wenn sie ihn nun nach hamburg legt (um auf nummer sicher zu gehen ), hast du eben verloren... dramatik, dramatik, dramatik hier... blau-, blau-, blauäugigkeit hier... ------------------ Signatur Zuletzt editiert von kaleido am 07.05.2007 um 14:45 Uhr (4x Editiert) |
Inaktiv |
|
h4ze Geekboy Herkunft: Itzehoe Beiträge: 1433 |
# Antwort: 15 - 07.05.2007 um 15:07 Uhr
der gerichtsstand ist da wo ihn die klägerpartei hinlegt. wenn man clever ist, dann legt man in seinen agbs den gerichtsstand zu sich. könntest du auch machen. ------------------ |
Inaktiv |
|
Micha.09 Specialist Herkunft: Dortmund Beiträge: 2860 |
# Antwort: 16 - 07.05.2007 um 15:20 Uhr
naja notfalls ziehst du einafch nochmal vors euopäische gericht. ICh meien bei den deutschen Gerichten weis man eh nich mehr wodran man ist. Hat doch letztens erst ne Richterin ihr Urteil auf den Koran gestützt... Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden vom Gericht sehr weit gesteckt. Firmen, die in der Öffentlichkeit um Kunden werben, müssen sich laut Urteilsbegründung einem erhöhten Maß an Kritik stellen, was Geschäftsmodell und -gebaren angeht. Immerhin sah das Gericht in unserem Fall Beiträge, welche die Vokabeln "Betrügerfirma", "Penner" oder "Mafia" enthielten, als von der freien Meinungs- äußerung gedeckt an. Das steht im Supernature Forum, soviel zum Thema Firmen in Forenbeiträgen Zuletzt editiert von Mc.Alcatraz am 07.05.2007 um 15:24 Uhr (1x Editiert) |
Inaktiv |
|
kaleido Thread-Ersteller Rock the board Beiträge: 88 |
# Antwort: 17 - 07.05.2007 um 15:23 Uhr
07.05.2007 um 15:07 Uhr - h4ze: der gerichtsstand ist da wo ihn die klägerpartei hinlegt. wenn man clever ist, dann legt man in seinen agbs den gerichtsstand zu sich. könntest du auch machen. in diesem fall hätten forenbesitzer die in hamburg wohnen ja so oder so die A-karte, richtig? stichwort "fliegender gerichtsstand" -> der kläger wählt den richter. zu meinen das etwas so funktioniert wie man glaubt, kann in diesem bereich sehr teuer werden... 07.05.2007 um 15:20 Uhr - Mc.Alcatraz: naja notfalls ziehst du einafch nochmal vors euopäische gericht. ich kann mir kaum vorstellen dass du das ernst meinst & wenn nicht, finde ich es nicht witzig. ich denke den meisten von uns wird schon in der 2ten instanz die "puste" ausgehen & da kommst du mit dem europäischen gericht. wieviele jahre hast du denn vor in so einem falle zu prozessieren? Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden vom Gericht sehr weit gesteckt. Firmen, die in der Öffentlichkeit um Kunden werben, müssen sich laut Urteilsbegründung einem erhöhten Maß an Kritik stellen, was Geschäftsmodell und -gebaren angeht. Immerhin sah das Gericht in unserem Fall Beiträge, welche die Vokabeln "Betrügerfirma", "Penner" oder "Mafia" enthielten, als von der freien Meinungs- äußerung gedeckt an. Das steht im Supernature Forum, soviel zum Thema Firmen in Forenbeiträgen da steht aber auch, dass in 1 von 6 aussagen die gegenpartei recht bekommen hat. viel spass beim sparen...nur für den fall. ------------------ Signatur Zuletzt editiert von kaleido am 07.05.2007 um 15:28 Uhr (2x Editiert) |
Inaktiv |
|
Micha.09 Specialist Herkunft: Dortmund Beiträge: 2860 |
# Antwort: 18 - 07.05.2007 um 15:25 Uhr
könntets unter jeden post shcreibe lassen automatsich, das du dich von diesem post distanzierst tjo irgendwann haben die firmen auch keinen bock mehr, und europäische gerichte treten meist sehr für die meinungsfreiheit ein Ich beziehe mich in dem Fall auf den Bundesgerichtshof: Forenbetreiber haften ab Kenntnis http://www.golem.de/0703/51363.html Zuletzt editiert von Mc.Alcatraz am 07.05.2007 um 15:31 Uhr (2x Editiert) |
Inaktiv |
|
kaleido Thread-Ersteller Rock the board Beiträge: 88 |
# Antwort: 19 - 07.05.2007 um 15:31 Uhr
07.05.2007 um 15:25 Uhr - Mc.Alcatraz: könntets unter jeden post shcreibe lassen automatsich, das du dich von diesem post distanzierst den vorschlag hatte ich ja schon im aussgangspost gemacht ist halt auch nur ein workaround a) der total blödsinnig ist b) von dem man nicht weiss ob er funktioniert (oder hast du das anwaltlich abklären lassen? ^^) c) von dem man nicht weiss wie er aufgebaut sein & was er enthalten muss d) im urteil steht "nicht pauschal" - eine automatisierung könnte dies ja sein. Ich beziehe mich in dem Fall auf den Bundesgerichtshof: Forenbetreiber haften ab Kenntnis bis *dein* fall dann beim BGH landet, bist du schon pleite...und man kann nicht direkt vors BGH. eine instanz muss mindest vorher sein (3k-5k EUR allein an gerichtskosten + nochmal das gleich an anwaltskosten). und nun? ------------------ Signatur Zuletzt editiert von kaleido am 07.05.2007 um 15:36 Uhr (1x Editiert) |
Inaktiv |
|
Micha.09 Specialist Herkunft: Dortmund Beiträge: 2860 |
# Antwort: 20 - 07.05.2007 um 15:34 Uhr
naja ich denke das wichtige is, dass das BGH sagt das man erst ab Kentniss haftet Die Hamburger Richter sagen ja das man schon ohne Kentniss haftet |
Inaktiv |
|
Dieses Thema wurde von Nachtmeister geschlossen. |
|
Antworten: 69
|