Was haltet Ihr von dieser Sache
|
|
Antworten: 13
Seite [1] |
|
s0system Beginner Beiträge: 9 |
# Thema - 02.12.2010 um 19:59 Uhr
Hoffe der Post ist hier Richtig Moin wollte mal fragen ob es schon einen plan gibt wie man das in der CS umsetzen soll da es ja ein Thema ist was uns alle betrifft oder gibt es schon ein Modul das man das hinbekommt wenn Jemand noch nicht genau weiss was ich meine oder worum es eigendlich geht Verlinke ich mal auf eine Seite wo es genau Beschrieben ist Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung lg s0system |
Inaktiv |
|
jokey Try to beat me Herkunft: Hamburg Beiträge: 184 |
# Antwort: 1 - 02.12.2010 um 20:21 Uhr
Da noch nicht mal klar ist, wie diese Markierung auszusehen hat (immerhin soll das ja nicht nur das menschliche Auge verstehen sondern auch ne Software die Seite dann gar nicht erst anzeigen, sonst wäre der Sinn ja dahin), kann dir dazu noch niemand was sagen. |
Inaktiv |
|
Micha.09 Specialist Herkunft: Dortmund Beiträge: 2860 |
# Antwort: 2 - 02.12.2010 um 21:06 Uhr
Aber dein Avatar macht aus unserer Seite natürlich zumindest Mal FSK16 |
Inaktiv |
|
Passi K. Try to beat me Beiträge: 111 |
# Antwort: 3 - 02.12.2010 um 21:16 Uhr
Webseiten, die keinerlei jugendgefährdende Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen. Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist. Von daher wäre Clansphere davon nicht betroffen. Man könnte sich mit einem "Schimpfwortfilter" noch ein bisschen mehr absichern denke ich, oder? Ansonst eine neue Seite anlegen ( Modul ). Als Startseite das Modul angeben wo dann drine steht, das diese Seite ab xx Jahren zugelassen ist. Wenn man bestätigt kommt auf recent, wenn nicht Seite schliessen. ------------------ Zuletzt editiert von Passi K. am 02.12.2010 um 21:18 Uhr (1x Editiert) |
Inaktiv |
|
ichraffsnicht Supporter Herkunft: Erdeborn bei Lutherstadt Eisleben Beiträge: 3191 |
# Antwort: 4 - 03.12.2010 um 14:42 Uhr
mit den avatar biste auch schon auf usk 18 ;-) das ist genauso nen quatsch, wie das neue gesetz zum winterreifen... ein gesetz, ohne gesetzliche grundlage... sorgt einfach nur für verwirrung. M&S ist auch kein gesetzlich geschütztes zeichen für winterreifen. das kannste auch an sommerreifen haben... und keiner weiß, ob das nun auch für anhänger und mopeds gilt da der begriff fahrzeug verschiedene definitionen zulässt, den schon im gesetzt die der begriff fahrzeug 2 mal unterschiedlich definiert^^ wieder nen fall für das Bundesverfassungsgericht, die dann wieer die denkarbeit für unsere Politiker übernehmen. ich währe ja für ne Kennzeichungspflicht unfähiger Politiker ------------------ |
Inaktiv |
|
Tom08 Supporter Herkunft: Daheim Beiträge: 2923 |
# Antwort: 5 - 03.12.2010 um 14:47 Uhr
03.12.2010 um 14:42 Uhr - X-R4Y: ich währe ja für ne Kennzeichungspflicht unfähiger Politiker Wäre andersherum nicht einfacher? ^^ ------------------ Bei Problemen mit Code von mir bitte eine Private Nachricht an mich
|
Inaktiv |
|
ichraffsnicht Supporter Herkunft: Erdeborn bei Lutherstadt Eisleben Beiträge: 3191 |
# Antwort: 6 - 03.12.2010 um 17:52 Uhr
stimmt auch wieder^^ ------------------ |
Inaktiv |
|
Tress13 Highlander Herkunft: Lüdenscheid Beiträge: 3048 |
# Antwort: 7 - 03.12.2010 um 18:47 Uhr
Tolle Wurst. Die machen es einem hier auch nicht leichter. Könnte das für die Clan's nicht zu ner ernsten "Bedrohung" werden ? Gerade wenn sie Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ? ------------------ www.iv-gaming.de | www.iv-artwork.de |
Inaktiv |
|
sgraewe Supporter Beiträge: 6116 |
# Antwort: 8 - 03.12.2010 um 18:56 Uhr
Für Clans? Das kann für jede Community zur Bedrohung werden, vorallem für Projekte wie uns. |
Inaktiv |
|
ichraffsnicht Supporter Herkunft: Erdeborn bei Lutherstadt Eisleben Beiträge: 3191 |
# Antwort: 9 - 03.12.2010 um 19:17 Uhr
erstmal abwarten und tee trinken. bgh macht das schon ;-) ------------------ |
Inaktiv |
|
deppinho Beginner Beiträge: 11 |
# Antwort: 10 - 02.02.2011 um 21:01 Uhr
also ich denke mal diese Seite hier wird mit dem Jugendschutzgesetzt keine Probleme bekommen. Aber einige Clans haben ja wirklich Inhalte die vllt erst ab 16 sind. Diese müssten ihre Seite dann ja kennzeichnen. Wenn man jetzt mal erfährt in welcher Form man Kennzeichnen muss dann wäre ein Modul schon schön. Bis dahin hab ich bei uns einfach ein Bild mit "freigegeben ab 16" eingefügt. Bringt der Software nix aber es stört auch nich weiter |
Inaktiv |
|
Tress13 Highlander Herkunft: Lüdenscheid Beiträge: 3048 |
# Antwort: 11 - 02.02.2011 um 21:20 Uhr
Wurde das Gesetz nicht gekippt ? Oder bin ich da falsch informiert ? ------------------ www.iv-gaming.de | www.iv-artwork.de |
Inaktiv |
|
sgraewe Supporter Beiträge: 6116 |
# Antwort: 12 - 02.02.2011 um 21:24 Uhr
wurde gekippt |
Inaktiv |
|
taron12 Wannabe poster Beiträge: 35 |
# Antwort: 13 - 02.02.2011 um 22:00 Uhr
USK18 Logo Die von vielen Webseitenbetreibern befürchtete Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) ist praktisch vom Tisch, sowohl kommerzielle Anbieter als auch private Blogs atmen auf – waren doch als Reaktion auf die für den 1. Januar 2011 festgelegte Inkraftsetzung bereits Schließungen von Internetpräsenzen angekündigt worden. Durch die Ablehnung im Nordrhein-westfälischen Landtag ist nun die erforderliche Mehrheit für die Neuregelung nicht mehr zu erreichen. Zuletzt hatten neben der Opposition sogar die Parteien, welche bei der Gestaltung des neuen Vertrags mitgewirkt hatten, dagegen gestimmt. Die Reaktionen auf die Bekanntgabe erfolgten zeitnah, so sind etwa die Browser-Chats des Anbieters fidion wieder verfügbar. Zuvor waren Nutzer des Chatsystems “mainChat” mit einem erklärenden Text empfangen worden, in der die Einstellung des Dienstes aufgrund der Gesetzesnovellierung bedauert wurde. Wenig erfreut zeigten sich dagegen Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) und Thomas Friedmann vom Verband GAME. Während letzterer von einem “Rückfall in Steinzeitmechanismen” sprach und die Beseitigung der “technisch längst überholte Trennung von offline und online in der deutschen Gesetzgebung” forderte , erklärte Wolters vom BIU , es müsse “so schnell wie möglich eine neue Lösung auf den Weg gebracht werden”. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sieht die Möglichkeit einer freiwillige USK-Kennzeichnung von Onlinespielen als erforderlich an, da man endlich “einheitliche und system übergreifende Regelungen brauche”, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK. Bleibt somit festzuhalten: Die Pläne zur Alterskennzeichnung der Inhalte von Webseiten und der Verpflichtung jugendgefährdende Inhalte für Minderjährige unzugänglich zu machen, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten sollte, sind vom Tisch, entsprechende Lobbyisten werden dieses Ziel jedoch mit Sicherheit weiter verfolgen. Das findet man auf mehreren Seiten. Es gilt immer noch das Recht von 2003 wobei es von der KJM folgendes zum besten gibt. Die getesteten Systeme hielten nicht annähernd das, was sie versprachen. Sie scheiterten nicht an den zu hohen Anforderungen der KJM – wie man ab und zu lesen oder hören konnte. Sondern sie erfüllten nicht die minimalen Anforderungen an Jugendschutzprogramme, wie sie jeder Erziehungsberechtigte, der ein solches Schutzsystem einsetzen möchte, vernünftigerweise erwarten kann und darf. [...] Die getesteten Filtersysteme wiesen zudem ein inakzeptables Maß an Over- und Underblocking auf: Sie sperrten einerseits zu viele Inhalte, die eigens für Kinder und Jugendliche gemacht waren. Und sie konnten andererseits nicht zuverlässig Inhalte blockieren, die unter Jugendschutzgesichtspunkten problematisch sind. Also was soll man da als normaler kleiner Clan mit 100 Besuchern am Tag tun. Was mach Youtube usw. |
Inaktiv |
|
Antworten: 13
Seite [1] |
Sie müssen sich registrieren, um zu antworten. |