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Fr33z3m4n Medal of Honor Herkunft: Hamm Beiträge: 11094 |
# Thema - 02.03.2010 um 12:32 Uhr
e umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig - sie verletze das Telekommunikationsgeheimnis, begründete der Erste Senat seine Entscheidung. mehr.... ------------------ mfg Patrick "Fr33z3m4n" Jaskulski Antoine de Saint-Exupéry: Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu verteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem endlosen weiten Meer. Zuletzt editiert von Fr33z3m4n am 02.03.2010 um 12:32 Uhr (1x Editiert)
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Sylar Try to beat me Beiträge: 181 |
# Antwort: 1 - 02.03.2010 um 12:37 Uhr
Endlich... Mal schauen wie lange es dauert, bis irgendein Schäuble-Nachfolger die Sache mit Begründungen wie Kinderp... sich wieder hindreht und es für rechtsgültig erklärt. ------------------ |
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RaPiD Geekboy Beiträge: 1192 |
# Antwort: 2 - 02.03.2010 um 16:55 Uhr
tja es lebe Karlsruhe Zuletzt editiert von RaPiD am 02.03.2010 um 16:56 Uhr (1x Editiert) |
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ichraffsnicht Supporter Herkunft: Erdeborn bei Lutherstadt Eisleben Beiträge: 3191 |
# Antwort: 3 - 02.03.2010 um 18:53 Uhr
nur gut das die letzte instanz wenigstens plan hat, und unsere Gesetze kennt! ------------------ |
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