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Fr33z3m4n Medal of Honor Herkunft: Hamm Beiträge: 11094 |
# Thema - 03.07.2008 um 13:06 Uhr
Ein New Yorker Bezirksgericht hat Google im Rechtsstreit mit Viacom[1] über Urheberrechtsverletzungen auf YouTube dazu verpflichet, dem US-Medienkonzern alle aufbewahrten Logfiles zu übergeben. Der am Dienstag ausgestellte Beschluss[2] (PDF-Datei) bezieht sich auf die gesamte Logdatenbank des Videoportals. Diese enthält die IP-Adresse des Rechners, mit der ein Nutzer ein Video betrachtet hat, den Zeitpunkt des Starts des Filmbeitrags, dessen Identifizierungsnummer sowie gegebenenfalls den Login-Namen des Anwenders. Aufgezeichnet werden die häufig einfach personenbeziehbaren Daten sowohl beim Anschauen eines Videos auf YouTube selbst als auch auf Drittseiten, in die ein solcher Filmschnipsel integriert ist. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) spricht[3] angesichts der Entscheidung von einem gravierenden "Rückschritt beim Datenschutz" und der Verletzung einer Klausel im Video Privacy Protection Act[4] (VPPA). Eine offene Frage ist zudem, inwieweit das Gericht mit der Anordnung gegen Datenschutzbestimmungen in Regionen wie der EU verstoßen hat. Dort gelten für personenbeziehbare Informationen wie IP-Adressen besondere Sicherungsvorschriften. Google hatte argumentiert, dass die zwölf Terabyte umfassende Datenbank wegen Bedenken über die Privatsphäre der Nutzer nicht herausgegeben werden könne. Richter Louis Stanton bewertete die Datenschutzbedenken dagegen als "spekulativ". Der Mutterkonzern von YouTube habe keinen echten Grund angegeben, der ihn von der Offenbarung der umfangreichen Informationssammlung in einem zivilrechtlichen Verfahren abhalte. In einer Fußnote hält Stanton zudem fest, dass sich der VPPA nur auf die Verkäufe physischer Videokassetten beziehe. In die Bredouille gebracht hat Google auch seine Haltung zur rechtlichen Stellung von IP-Adressen. Hier vertritt der US-Konzern seit langem die Ansicht[5], dass die Internetkennungen "in den meisten Fällen" ohne Zusatzinformationen nicht als personenbezogene Daten gelten könnten. Google will so vermeiden[6], die derzeitig praktizierte 18-monatige Speicherfrist für Suchanfragendaten einschließlich IP-Adressen verringern zu müssen. Dies entging dem Richter nicht. Zudem verwies er darauf, dass der Suchmaschinenbetreiber selbst erklärt habe, dass der Login-Name für YouTube ein "anonymes Pseudonym" sei, das die Nutzer für sie selbst erfinden könnten. Dass Surfer zu diesem Zweck teils auch ihren Klarnamen verwenden, war Google offenbar selbst nicht aufgefallen. Das Medienunternehmen Viacom, dem etwa die Musiksender MTV und VH1 gehören, hatte Google und dessen Tochter YouTube im März 2007 in New York verklagt. Der Konzern wirft der Internetfirma "massive Copyright-Verletzungen" vor und fordert Schadensersatz in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar. (Stefan Krempl) / Quelle: Heise-News ------------------ mfg Patrick "Fr33z3m4n" Jaskulski Antoine de Saint-Exupéry: Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu verteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem endlosen weiten Meer. |
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Tom08 Supporter Herkunft: Daheim Beiträge: 2923 |
# Antwort: 1 - 03.07.2008 um 13:14 Uhr
Ist ja heftig ... 12 TB Log-Files ... Aber wer soll sich das alles durchgucken??? Und vor allem, was nutzen denen die IP-Adressen??? Inzwischen werden viele Dynamisch vergeben ... Wenn die damit was anfangen wollten, bräuchten die auch die LogFiles der Provider, oder??? Also um dann die Personen zu finden, die zu den IP-Adressen gehören... Super ... Tom ------------------ Bei Problemen mit Code von mir bitte eine Private Nachricht an mich
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Fr33z3m4n Thread-Ersteller Medal of Honor Herkunft: Hamm Beiträge: 11094 |
# Antwort: 2 - 03.07.2008 um 20:09 Uhr
naja, dann müssten die mit dieser IP zum Provider gehen, und einen Antrag auf Datenfreigabe machen, was in der EU sicherlich sehr schwierig werden würde, dennoch ist es etwas, wo ich mich frage, wo die anonymität bleibt, wenn einfach mal so Log-files durchs Gericht freigegeben werden. Am besten ist es, gar keine Logs zu erstellen, dann kann man auch keien Fordern. Wer stellt das Recht eigentlich, Logs zu erstellen ? garkeiner, diese denen lediglich zur eigenen Sicherheit, aber genau diese Sicherheit wird dem Endnutzer zum verhängniss. ------------------ mfg Patrick "Fr33z3m4n" Jaskulski Antoine de Saint-Exupéry: Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu verteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem endlosen weiten Meer. |
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fUnK3r Specialist Beiträge: 1656 |
# Antwort: 3 - 03.07.2008 um 20:11 Uhr
lol schon krass und da redet nochmal jemand von Datenschutz Der Gläserne User kommt auch immer näher ------------------ Grüßle Jo |
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